Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Kredit-Rückzahlung

Jedes Darlehen wird zu genauen vertraglichen Regelungen und Bedingungen ausgereicht, die der Kreditgeber und der Kreditnehmer mit Unterschrift bestätigt. Damit sind sie für beide Seiten verbindlich. Eine Festlegung ist die Vertragslaufzeit.
Die Kreditinstitute sind nicht verpflichtet vor Vertragsende grundpfandlich besicherte Darlehen vor Ablauf der Zinsfestschreibungszeit zurück zu nehmen (begründete Ausnahmefälle hat das BGH festgelegt).

Nicht grundpfandlich besicherte Kredite können mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten ohne zusätzlich Kosten gekündigt und abgezahlt werden.

Die meisten Banken stimmen auch dem Antrag auf vorzeitige Rückzahlung von Krediten zu, die im Grundbuch eingetragen wurden. Für den Ausfall der Zinsen berechnen sie jedoch Schadenersatz, also eine Vorfälligkeitsentschädigung. Die Höhe dieser Vorfälligkeitsentschädigung ist zum großen Teil von der Restlaufzeit des Darlehns abhängig. Die Berechnung kann verschieden erfolgen und richtet sich oft auch danach, welche Bedeutung der Kunde für die Bank hat. Teilweise bieten die Banken statt der Rückzahlung auch eine günstige Anlagemöglichkeit mit hoher Rendite für das Geld, was für die Rückzahlung eingesetzt werden soll, an.

Unabhängig von der vorgenommenen Berechnungsvariante kann die Bank (muss aber nicht) auch eingesparte Kosten und Risiken zu Senkung des Betrages berücksichtigen. Sie darf für die vorfristige Kündigung auch zusätzliche Bearbeitungsgebühren berechnen.
Der Kreditnehmer muss, wenn er alle Zahlen vorliegen hat genau rechen, ob es sinnvoll ist, die Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen und das Darlehen zu kündigen, oder ob eine andere Anlage für das Geld effektiver ist.

Schlagwörter zum Beitrag » Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Kredit-Rückzahlung « : , ,